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Fristen · Zivilprozess

Sofortige Beschwerde berechnen

§ 569 Abs. 1 ZPO · 2 Wochen, Notfrist

Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen, spätestens ab Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Sofortige Beschwerde berechnen

Der Tag des Ereignisses selbst zählt nicht mit.

Prüft die Höchstgrenze von 5 Monaten nach § 569 Abs. 1 S. 2 ZPO.

Maßgeblich sind die Feiertage am Ort, an dem die Frist gewahrt werden muss.

So rechnet das Werkzeug

Jeder Schritt steht mit seiner Norm im Ergebnis: Fristbeginn, Dauer, Monatsende, Verschiebung bei Samstag, Sonntag und Feiertag am Ort. Dazu eine Vorfrist, eine Kalenderdatei und ein Link, den Sie in die Akte legen können.

Das Wichtigste

Norm
§ 569 Abs. 1 ZPO
Beginn
Zustellung der Entscheidung; der Tag selbst zählt nicht.
Dauer
2 Wochen, Notfrist
Verlängerung
Nein, Notfrist.
  • Sondervorschriften gehen vor, etwa für Kostenfestsetzung oder Familiensachen (FamFG).

Beispielrechnung

Zustellung der Entscheidung am 13.11.2026, Berlin.

  1. 1. Der Tag des Ereignisses (Freitag, 13.11.2026) wird nicht mitgezählt. (§ 222 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 187 Abs. 1 BGB)
  2. 2. 2 Wochen: Ende mit Ablauf des Tages, der durch seine Benennung dem Ereignistag entspricht, Freitag, 27.11.2026. (§ 188 Abs. 2 BGB)
  3. 3. Das Ende fällt auf einen Werktag, keine Verschiebung. (§ 222 Abs. 2 ZPO)

Fristende: Freitag, 27.11.2026

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Sofortige Beschwerde?

Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen, spätestens ab Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Was gilt, wenn die Sofortige Beschwerde an einem Wochenende endet?

Fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag am Ort, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Beispiel: Ereignis am 13.11.2026 in Berlin, Fristende Freitag, 27.11.2026.

Hinweis: Die Werkzeuge liefern unverbindliche Informationen nach dem angegebenen Rechtsstand. Sie ersetzen keine anwaltliche oder steuerliche Prüfung im Einzelfall; Fristen und Pflichten bitte anhand der Originalunterlagen und Normen kontrollieren. Eingaben werden nicht gespeichert.