Fristen · Mietrecht
Schonfrist bei fristloser Kündigung wegen Mietrückstand berechnen
§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB · 2 Monate
Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs wird unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet.
So rechnet das Werkzeug
Jeder Schritt steht mit seiner Norm im Ergebnis: Fristbeginn, Dauer, Monatsende, Verschiebung bei Samstag, Sonntag und Feiertag am Ort. Dazu eine Vorfrist, eine Kalenderdatei und ein Link, den Sie in die Akte legen können.
Das Wichtigste
- Norm
- § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB
- Beginn
- Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs; der Tag selbst zählt nicht.
- Dauer
- 2 Monate
- Verlängerung
- Keine gesetzliche Verlängerung vorgesehen.
- Heilt nur die fristlose Kündigung; eine hilfsweise ordentliche Kündigung bleibt nach ständiger Rechtsprechung des BGH unberührt.
- Ausgeschlossen, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre schon eine Kündigung auf diese Weise unwirksam geworden ist.
Beispielrechnung
Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs am 13.11.2026, Berlin.
- 1. Der Tag des Ereignisses (Freitag, 13.11.2026) wird nicht mitgezählt. (§ 187 Abs. 1 BGB)
- 2. 2 Monate: Ende mit Ablauf des Tages, der durch seine Zahl dem Ereignistag entspricht, Mittwoch, 13.01.2027. (§ 188 Abs. 2 BGB)
- 3. Das Ende fällt auf einen Werktag, keine Verschiebung. (§ 193 BGB)
Fristende: Mittwoch, 13.01.2027
Häufige Fragen
Wie lang ist die Schonfrist bei fristloser Kündigung wegen Mietrückstand?
Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs wird unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet.
Was gilt, wenn die Schonfrist bei fristloser Kündigung wegen Mietrückstand an einem Wochenende endet?
Fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag am Ort, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Beispiel: Ereignis am 13.11.2026 in Berlin, Fristende Mittwoch, 13.01.2027.
Hinweis: Die Werkzeuge liefern unverbindliche Informationen nach dem angegebenen Rechtsstand. Sie ersetzen keine anwaltliche oder steuerliche Prüfung im Einzelfall; Fristen und Pflichten bitte anhand der Originalunterlagen und Normen kontrollieren. Eingaben werden nicht gespeichert.