Fristen · Arbeitsrecht
Klagefrist der Kündigungsschutzklage berechnen
§ 4 S. 1 KSchG · 3 Wochen
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Sonst gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG).
So rechnet das Werkzeug
Jeder Schritt steht mit seiner Norm im Ergebnis: Fristbeginn, Dauer, Monatsende, Verschiebung bei Samstag, Sonntag und Feiertag am Ort. Dazu eine Vorfrist, eine Kalenderdatei und ein Link, den Sie in die Akte legen können.
Das Wichtigste
- Norm
- § 4 S. 1 KSchG
- Beginn
- Zugang der schriftlichen Kündigung; der Tag selbst zählt nicht.
- Dauer
- 3 Wochen
- Verlängerung
- Keine gesetzliche Verlängerung vorgesehen.
- Zugang ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung in den Machtbereich des Arbeitnehmers gelangt; ein Einwurf in den Briefkasten am Abend kann erst am Folgetag zugehen.
- Nachträgliche Zulassung der Klage nur unter den engen Voraussetzungen des § 5 KSchG.
Beispielrechnung
Zugang der schriftlichen Kündigung am 13.11.2026, Berlin.
- 1. Der Tag des Ereignisses (Freitag, 13.11.2026) wird nicht mitgezählt. (§ 187 Abs. 1 BGB)
- 2. 3 Wochen: Ende mit Ablauf des Tages, der durch seine Benennung dem Ereignistag entspricht, Freitag, 04.12.2026. (§ 188 Abs. 2 BGB)
- 3. Das Ende fällt auf einen Werktag, keine Verschiebung. (§ 193 BGB)
Fristende: Freitag, 04.12.2026
Häufige Fragen
Wie lang ist die Klagefrist der Kündigungsschutzklage?
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Sonst gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG).
Was gilt, wenn die Klagefrist der Kündigungsschutzklage an einem Wochenende endet?
Fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag am Ort, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Beispiel: Ereignis am 13.11.2026 in Berlin, Fristende Freitag, 04.12.2026.
Hinweis: Die Werkzeuge liefern unverbindliche Informationen nach dem angegebenen Rechtsstand. Sie ersetzen keine anwaltliche oder steuerliche Prüfung im Einzelfall; Fristen und Pflichten bitte anhand der Originalunterlagen und Normen kontrollieren. Eingaben werden nicht gespeichert.