Fristen · Verwaltungsrecht
Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht berechnen
§ 74 Abs. 1 VwGO · 1 Monat
Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden. Ist kein Widerspruchsverfahren vorgesehen, beginnt die Frist mit Bekanntgabe des Verwaltungsakts.
So rechnet das Werkzeug
Jeder Schritt steht mit seiner Norm im Ergebnis: Fristbeginn, Dauer, Monatsende, Verschiebung bei Samstag, Sonntag und Feiertag am Ort. Dazu eine Vorfrist, eine Kalenderdatei und ein Link, den Sie in die Akte legen können.
Das Wichtigste
- Norm
- § 74 Abs. 1 VwGO
- Beginn
- Zustellung des Widerspruchsbescheids; der Tag selbst zählt nicht.
- Dauer
- 1 Monat
- Verlängerung
- Keine gesetzliche Verlängerung vorgesehen.
- Gilt entsprechend für die Verpflichtungsklage (§ 74 Abs. 2 VwGO).
- Ohne oder mit unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung ein Jahr (§ 58 Abs. 2 VwGO).
Beispielrechnung
Zustellung des Widerspruchsbescheids am 13.11.2026, Berlin.
- 1. Der Tag des Ereignisses (Freitag, 13.11.2026) wird nicht mitgezählt. (§ 57 Abs. 2 VwGO, § 222 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 187 Abs. 1 BGB)
- 2. 1 Monat: Ende mit Ablauf des Tages, der durch seine Zahl dem Ereignistag entspricht, Sonntag, 13.12.2026. (§ 188 Abs. 2 BGB)
- 3. 13.12.2026 ist ein Sonntag. Die Frist endet deshalb mit Ablauf des nächsten Werktags, Montag, 14.12.2026. (§ 57 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 222 Abs. 2 ZPO)
Fristende: Montag, 14.12.2026
Häufige Fragen
Wie lang ist die Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht?
Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden. Ist kein Widerspruchsverfahren vorgesehen, beginnt die Frist mit Bekanntgabe des Verwaltungsakts.
Was gilt, wenn die Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht an einem Wochenende endet?
Fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag am Ort, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Beispiel: Ereignis am 13.11.2026 in Berlin, Fristende Montag, 14.12.2026.
Hinweis: Die Werkzeuge liefern unverbindliche Informationen nach dem angegebenen Rechtsstand. Sie ersetzen keine anwaltliche oder steuerliche Prüfung im Einzelfall; Fristen und Pflichten bitte anhand der Originalunterlagen und Normen kontrollieren. Eingaben werden nicht gespeichert.