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Fristen · Zivilprozess

Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid berechnen

§ 700 Abs. 1, § 339 Abs. 1 ZPO · 2 Wochen, Notfrist

Der Vollstreckungsbescheid steht einem Versäumnisurteil gleich. Der Einspruch ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen.

Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid berechnen

Der Tag des Ereignisses selbst zählt nicht mit.

Maßgeblich sind die Feiertage am Ort, an dem die Frist gewahrt werden muss.

So rechnet das Werkzeug

Jeder Schritt steht mit seiner Norm im Ergebnis: Fristbeginn, Dauer, Monatsende, Verschiebung bei Samstag, Sonntag und Feiertag am Ort. Dazu eine Vorfrist, eine Kalenderdatei und ein Link, den Sie in die Akte legen können.

Das Wichtigste

Norm
§ 700 Abs. 1, § 339 Abs. 1 ZPO
Beginn
Zustellung des Vollstreckungsbescheids; der Tag selbst zählt nicht.
Dauer
2 Wochen, Notfrist
Verlängerung
Nein, Notfrist.
  • Der Vollstreckungsbescheid ist sofort vollstreckbar; der Einspruch hemmt die Vollstreckung nicht von selbst.

Beispielrechnung

Zustellung des Vollstreckungsbescheids am 13.11.2026, Berlin.

  1. 1. Der Tag des Ereignisses (Freitag, 13.11.2026) wird nicht mitgezählt. (§ 222 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 187 Abs. 1 BGB)
  2. 2. 2 Wochen: Ende mit Ablauf des Tages, der durch seine Benennung dem Ereignistag entspricht, Freitag, 27.11.2026. (§ 188 Abs. 2 BGB)
  3. 3. Das Ende fällt auf einen Werktag, keine Verschiebung. (§ 222 Abs. 2 ZPO)

Fristende: Freitag, 27.11.2026

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid?

Der Vollstreckungsbescheid steht einem Versäumnisurteil gleich. Der Einspruch ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen.

Was gilt, wenn die Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid an einem Wochenende endet?

Fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag am Ort, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Beispiel: Ereignis am 13.11.2026 in Berlin, Fristende Freitag, 27.11.2026.

Hinweis: Die Werkzeuge liefern unverbindliche Informationen nach dem angegebenen Rechtsstand. Sie ersetzen keine anwaltliche oder steuerliche Prüfung im Einzelfall; Fristen und Pflichten bitte anhand der Originalunterlagen und Normen kontrollieren. Eingaben werden nicht gespeichert.