Fristen · Zivilprozess
Einspruch gegen ein Versäumnisurteil berechnen
§ 339 Abs. 1 ZPO · 2 Wochen, Notfrist
Der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils einzulegen.
So rechnet das Werkzeug
Jeder Schritt steht mit seiner Norm im Ergebnis: Fristbeginn, Dauer, Monatsende, Verschiebung bei Samstag, Sonntag und Feiertag am Ort. Dazu eine Vorfrist, eine Kalenderdatei und ein Link, den Sie in die Akte legen können.
Das Wichtigste
- Norm
- § 339 Abs. 1 ZPO
- Beginn
- Zustellung des Versäumnisurteils; der Tag selbst zählt nicht.
- Dauer
- 2 Wochen, Notfrist
- Verlängerung
- Nein, Notfrist.
- Bei Zustellung im Ausland oder öffentlicher Zustellung bestimmt das Gericht die Frist (§ 339 Abs. 2 ZPO).
Beispielrechnung
Zustellung des Versäumnisurteils am 13.11.2026, Berlin.
- 1. Der Tag des Ereignisses (Freitag, 13.11.2026) wird nicht mitgezählt. (§ 222 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 187 Abs. 1 BGB)
- 2. 2 Wochen: Ende mit Ablauf des Tages, der durch seine Benennung dem Ereignistag entspricht, Freitag, 27.11.2026. (§ 188 Abs. 2 BGB)
- 3. Das Ende fällt auf einen Werktag, keine Verschiebung. (§ 222 Abs. 2 ZPO)
Fristende: Freitag, 27.11.2026
Häufige Fragen
Wie lang ist die Einspruch gegen ein Versäumnisurteil?
Der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils einzulegen.
Was gilt, wenn die Einspruch gegen ein Versäumnisurteil an einem Wochenende endet?
Fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag am Ort, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Beispiel: Ereignis am 13.11.2026 in Berlin, Fristende Freitag, 27.11.2026.
Hinweis: Die Werkzeuge liefern unverbindliche Informationen nach dem angegebenen Rechtsstand. Sie ersetzen keine anwaltliche oder steuerliche Prüfung im Einzelfall; Fristen und Pflichten bitte anhand der Originalunterlagen und Normen kontrollieren. Eingaben werden nicht gespeichert.