Fristen · Zivilprozess
Berufungsbegründungsfrist berechnen
§ 520 Abs. 2 ZPO · 2 Monate, verlängerbar
Die Berufungsbegründungsfrist beträgt zwei Monate ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens ab Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. Sie kann auf Antrag verlängert werden.
So rechnet das Werkzeug
Jeder Schritt steht mit seiner Norm im Ergebnis: Fristbeginn, Dauer, Monatsende, Verschiebung bei Samstag, Sonntag und Feiertag am Ort. Dazu eine Vorfrist, eine Kalenderdatei und ein Link, den Sie in die Akte legen können.
Das Wichtigste
- Norm
- § 520 Abs. 2 ZPO
- Beginn
- Zustellung des vollständigen Urteils; der Tag selbst zählt nicht.
- Dauer
- 2 Monate, verlängerbar
- Verlängerung
- Auf Antrag; ohne Einwilligung des Gegners um bis zu einen Monat, darüber hinaus nur mit Einwilligung (§ 520 Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO).
- Der Verlängerungsantrag muss vor Fristablauf beim Berufungsgericht eingehen.
Beispielrechnung
Zustellung des vollständigen Urteils am 13.11.2026, Berlin.
- 1. Der Tag des Ereignisses (Freitag, 13.11.2026) wird nicht mitgezählt. (§ 222 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 187 Abs. 1 BGB)
- 2. 2 Monate: Ende mit Ablauf des Tages, der durch seine Zahl dem Ereignistag entspricht, Mittwoch, 13.01.2027. (§ 188 Abs. 2 BGB)
- 3. Das Ende fällt auf einen Werktag, keine Verschiebung. (§ 222 Abs. 2 ZPO)
Fristende: Mittwoch, 13.01.2027
Häufige Fragen
Wie lang ist die Berufungsbegründungsfrist?
Die Berufungsbegründungsfrist beträgt zwei Monate ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens ab Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. Sie kann auf Antrag verlängert werden.
Was gilt, wenn die Berufungsbegründungsfrist an einem Wochenende endet?
Fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag am Ort, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Beispiel: Ereignis am 13.11.2026 in Berlin, Fristende Mittwoch, 13.01.2027.
Hinweis: Die Werkzeuge liefern unverbindliche Informationen nach dem angegebenen Rechtsstand. Sie ersetzen keine anwaltliche oder steuerliche Prüfung im Einzelfall; Fristen und Pflichten bitte anhand der Originalunterlagen und Normen kontrollieren. Eingaben werden nicht gespeichert.